Tests und Erfahrungen von mir
Der Markt für Elektrofahrräder boomt. Die sogenannten Pedelecs und E-Bikes erfreuen sich nicht nur bei Senioren immer größere Beleibtheit, sie werden auch immer häufiger im Großstadtverkehr als entlastendes Verkehrsmittel eingesetzt oder transportieren Urlauber über bergige Pässe.
Doch die akkugestützten Fahrräder können bemerkenswerte Geschwindigkeiten erreichen und jeder Fahrer sollte sich über eines im Klaren sein: Auch bei Elektrorädern gilt: kein Alkohol während der Tour. Wer auf öffentlichen Straßen fährt, muss sich an geltendes Recht halten.
Der Gesetzgeber hat folgende Regeln festgelegt:
Elektrofahrräder mit einer Maximalgeschwindigkeit bis 24 km/h fallen unter die Kategorie Fahrrad. Elektrofahrräder, die Geschwindigkeiten zwischen 25 und 45 km/h benötigen ein Nummernschild. Wie KFZ dürfen sie nicht mehr auf Radwegen fahren sondern nur auf der Straße.
Promillegrenzen für Radfahrer und E-Bike Fahrer
Ab 1.6 Promille Blutalkoholgehalt spricht die Polizei von „absoluter Fahruntüchtigkeit“. In diesem Zustand könne auch Radfahrer bei Kontrollen einen KFZ Führerschein verlieren. Ein Bußgeld zahlen sie auf jeden Fall und müssen das Rad stehen lassen.
Werden Fahrer von Elektrorädern mit Nummernschilder kontrolliert, gilt bereits ein Alkoholwert von 0.5 Promille als Ordnungswidrigkeit. Ist der Wert höher als 1.1 Promille liegt eine Straftat vor, die mit Fahrverboten, Bußgeldern und Führerscheinentzug bestraft werden kann.
Weitere Hinweise zum Thema finden Sie bei der Stiftung Warentest unter folgendem Link:
www.test.de/Promillegrenze-fuer-E-Bikes-Das-muessen-Sie-wissen-4630388-0