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Bußgelder im Ausland

Bußgelder im Ausland - Zur Kasse bitte
Sommerzeit bedeutet Urlaubszeit - und viele reiselustige Bundesbürger zieht es mit ihrem Fahrzeug; Wohnmobil oder Motorrad in andere europäische Länder. Wer eine entsprechende Reise wählt, sollte sich vor Antritt über die Verkehrsregeln im Urlaubsland informieren. Wer sich nämlich bereits über die Strafen in Deutschland echauffiert, macht bei den Bußgeldern außerhalb der Bundesrepublik sicherlich große Augen.

Alkohol am Steuer
Don't drink and drive - dieser gut gemeinte Ratschlag sollte nicht nur im deutschen Nachbarland Tschechien beachtet werden. Auch in Ungarn, Rumänien oder Estland gilt nämlich absolutes Alkoholverbot. Die Strafen sind drakonisch, in Rumänien ist das Bußgeld von mindestens 130 Euro noch am geringsten. In Estland können es bis zu 1.150 Euro werden, in Dänemark (Promille-Grenze 0,5) wird pauschal mindestens ein Nettomonatsverdienst fällig.

Zu schnell unterwegs
Autofahrer, die in Deutschland knapp 20 Stundenkilometer zu schnell unterwegs sind, zahlen im Höchstfall 35 Euro. Davon können Fahrer in beliebten Urlaubsländern wie Italien oder der Schweiz nur träumen. Dort verlangt die Polizei bei einem Verstoß mindestens 140 beziehungsweise 160 Euro. Noch höher sind die Strafgelder in den skandinavischen Ländern. In Norwegen beträgt die Strafe mindestens 465 Euro, in Schweden ist man da mit einem Bußgeld ab 270 Euro noch verhältnismäßig milde.
Wer unachtsam auf der Straße unterwegs ist und eine rote Ampel überfahrt, wird in Norwegen ebenfalls kräftig zur Kasse gebeten - 670 Euro sind zu entrichten. Ein Rotlicht-Verstoß ist zudem in den osteuropäischen Ländern Kroatien; Ungarn oder Mazedonien ein teures Vergnügen, unter 270 Euro wird der Verstoß nicht kosten.

Auch teuer: Handy am Steuer
Wer in Spanien falsch parkt, muss mit einem Bußgeld von rund 200 Euro rechnen. Mindestens genauso teuer ist es, auf der Iberischen Halbinsel mit einem Mobiltelefon am Ohr erwischt zu werden. Mit Ausnahme von Schweden ist es grundsätzlich in allen europäischen Staaten untersagt, das Handy während der Fahrt zu nutzen. In den meisten Ländern liegt das Bußgeld zudem über dem deutschen Strafgeld in Höhe von 40 Euro.

Die Vollstreckung
In fast allen Ländern muss der Verkehrssünder die Strafe an Ort und Stelle entrichten. Ist man nicht liquide oder bereits mehrfach aufgefallen, kann in Italien sogar der Führerschein eingezogen werden. Verkehrssünder, die es unbeschadet zurück in die Heimat schaffen, haben oft nichts mehr zu befürchten. Eine neue EU-Verordnung erlaubt zwar, dass auch Bußgeldbescheide aus dem Ausland vollstreckt werden können, das kommt allerdings äußerst selten vor. In einem Jahr wurden lediglich 250 Bescheide aus dem Ausland in Deutschland weitergereicht. Strafen in Form von Punkten in der Flensburger Verkehrssünder-Kartei müssen Autofahrer nicht befürchteten, ebenso wenig einen Entzug des Führerscheins bei Verstößen außerhalb der Bundesrepublik.
Vorsicht ist allerdings bei einer erneuten Reise ins Urlaubsland geboten. Der ADAC weißt darauf hin, dass nicht bezahlte Bußgelder auch im Ausland elektronisch erfasst und gespeichert werden. Wird man bei einer Verkehrskontrolle angehalten, ist der alte Bescheid zu zahlen.
 

Auf der Homepage des Automobilklubs, unter www.adac.de/verkehrssuenden, findet man eine aktuelle Liste über mögliche Bußgelder im Ausland.

Autor: Nordlicht

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