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Kennzeichnung von Lebensmitteln

Hinters Licht geführt
In der Werbung oder auf der Verpackung werden Lebensmittel schön drapiert und sollen Kunden so zum Kauf anregen. Die Methoden, die die Industrie dabei anwenden, sind aber nicht immer legal. Produkte möglichst gut ins rechte Licht zu rücken ist nicht verboten, viele Anbieter gehen aber schlichtweg zu weit - sie begehen Etikettenschwindel. Dieses Vorgehen ist längst keine Seltenheit mehr, wie die Stiftung Warentest immer wieder offenlegt. Allein in den Jahren von 2008 bis 2010 deckten die Kontrolleure mehr als 205 Produkte mit irreführender Deklaration auf. Bei einer Gesamtzahl von rund 750 getesteten Produkten entspricht das einer Zahl von 27 Prozent - jedes vierte Produkt im Handel wird demnach unter falschen Angaben verkauft. Lediglich sechs Produkte waren komplett richtig bezeichnet und verdienten sich die Note "Sehr Gut".

Markenware ebenso wie Discounter-Ware
Egal ob teures Bio-Produkt, Kakao vom Markenhersteller oder der Reis vom Discounter - durch die Bank weg werden Verbraucher mit falschen Angaben getäuscht. Die Liste der schwarzen Schafe ist lang, in den letzten Jahren kamen immer mehr Produkte hinzu. Für den Kunden sind die falschen Produktdeklarationen nur sehr selten auf den ersten Blick zu erkennen. In den meisten Fällen müssen die Waren im Labor untersucht werden, damit der Schwindel aufgedeckt wird.

Das richtige Etikett
Laut Gesetz sind Händler in der EU verpflichtet, ihre Lebensmittel mit bestimmten Angaben zu versehen. Sieben Bezeichnungen gehören dazu - von der Zutatenliste bis hin zur Füllmenge oder dem Mindesthaltbarkeitsdatum. Die größte Zahl der Waren mit falschem Etikett fliegt durch eine falsche Verkehrsbezeichnung auf. Dieser Begriff sagt aus, unter welchen Namen ein Produkt verkauft werden darf. Bestimmte Bezeichnungen wie Konfitüre, Fruchtsaft oder auch Lebkuchen sind in ihrer Zusammensetzung im deutschen Lebensmittelbuch definiert. Getrickst wird nicht selten auch in der Angabe der Füllmenge - in der Regel zugunsten der Hersteller.

Vom Bier bis zum Smoothie
Die Stiftung Warentest deckt die meisten Etikettenschwindler eher zufällig auf - im Zuge einer Kontrolle bestimmter Lebensmittel. So fanden die Tester während eines Tests von Basmati-Reis heraus, dass zwei Produkte von Rewe und Penny gar kein Basmati-Reis enthielten, stattdessen komplett aus Wildreis bestanden. In einem anderen Fall deklarierten Hersteller ihre Ware als vitamin- und mineralstoffreich an, in der Realität bestand es auch fast 80 Prozent reinen Zucker. Ein Smoothie von Rossmann wird ganz offen mit einem Kokos-, Ananas- und Bananengeschmack angepriesen, den hohen Apfelanteil verschwieg der Anbieter allerdings. Diese Beispiele sind nur ein kleiner Auszug daraus, wie Händler ihre Ware durch gezielten Etikettenschwindel über den grünen Klee loben - oftmals über den legalen Rahmen heraus.

Die Reaktionen auf Veröffentlichungen
In den meisten Fällen reagierten die betroffenen Hersteller der Produkte auf die öffentliche Kritik der Stiftung Warentest. Einige Waren sind heute so nicht mehr im Handel zu finden oder wurden mit neuen Kennzeichnungen versehen. Viele Anbieter verbesserten ihre Produkte aus eigenen Stücken, in Einzelfällen allerdings erst auf Druck der amtlichen Lebensmittelkontrolle, die sich bei großem Etikettenschwindel zum Handeln gezwungen sah. Der Verbraucher hat selten die Möglichkeit, verdeckten Schwindel zu entlarven. Im Falle eines berichtigten Zweifels kann er sich an die amtliche Lebensmittelkontrolle wenden.
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